Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Bedingungen für die Gutscheinkarten REGioCard
(Gutscheinkartenbedingungen)

 

Die folgenden Bedingungen gelten für die von der Stadt Viechtach im Namen der ARGE Regionalimpuls, Mönchshofstraße 31, 94239 Viechtach („Herausgeber“) ausgegebenen Gutscheinkarten „REGioCard“:

1. Die Karte kann bei den teilnehmenden Verkaufsstellen erworben werden. Die teilnehmenden Verkaufsstellen können im Internet unter www.regionalimpuls.de/regiocard eingesehen werden. Beim Verkauf einer Karte handelt die jeweilige Verkaufsstelle im Auftrag und im Namen des Herausgebers.

2. Die Karte kann zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen in Euro in den Ladengeschäften der teilnehmenden Firmen und „Akzeptanzstellen“ verwendet werden. Die Akzeptanzstellen können im Internet unter www.regionalimpuls.de/regiocard eingesehen werden. 

3. Eine Auszahlung des auf der Karte befindlichen Guthabens ist nicht möglich (auch nicht bei Restguthaben). 

4. Die Karte kann nur bis zu einem Betrag von höchstens 250,00 Euro aufgeladen werden. Der Mindestaufladebetrag beträgt 5,00 Euro. Die Karte ist nicht wiederaufladbar.

5. Das jeweils verfügbare Guthaben auf der Karte kann am Terminal der jeweiligen Akzeptanzstelle oder im Internet unter www.regionalimpuls.de/regiocard abgefragt werden.

6. Der Herausgeber übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Unlesbarkeit oder unbefugte Nutzung der Karte. Eine Sperrung der Karte ist nicht möglich. 

7. Einwendungen und sonstige Beanstandungen des Karteninhabers aus dem Vertragsverhältnis zu der Akzeptanzstelle, bei der mit der Karte bezahlt worden ist, sind unmittelbar gegenüber dieser Akzeptanzstelle geltend zu machen.

8. Die Karte ist nicht personengebunden und somit übertragbar.

9. Die Karte ist für drei Jahre, gerechnet ab Ende des Jahres ihres Kaufs, gültig. Anschließend verfällt das Guthaben. Angaben zur Gültigkeit der Karte oder des Guthabens (z.B. auf Belegen von Akzeptanzstellen), die nicht im Einklang mit den vorstehenden Sätzen stehen, haben keine Geltung.  

10. Diese Bedingungen unterliegen deutschem Recht.

Stand der Bedingungen: 15.06.2023

 


 

Bedingungen für die Job-Gutscheinkarten REGioCard
(Job-Gutscheinkartenbedingungen)

 

Die folgenden Bedingungen gelten für die von der Stadt Viechtach im Namen der ARGE Regionalimpuls, Mönchshofstraße 31, 94239 Viechtach („Herausgeber“) ausgegebenen Gutscheinkarten „REGioCard“:

1. Die Karte kann bei den teilnehmenden Betrieben erworben werden. Die teilnehmenden Betriebe können im Internet unter www.regionalimpuls.de/regiocard eingesehen werden. Bei der Ausgabe einer Karte handelt der Jeweilige Betrieb im Auftrag und im Namen des Herausgebers.

2. Die Karte kann zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen in Euro in den Ladengeschäften der teilnehmenden Firmen und „Akzeptanzstellen“ verwendet werden. Die Akzeptanzstellen können im Internet unter www.regionalimpuls.de/regiocard eingesehen werden. 

3. Eine Auszahlung des auf der Karte befindlichen Guthabens ist nicht möglich (auch nicht bei Restguthaben). 

4. Die Karte kann max. bis zu einem Betrag von höchstens 5000,00 Euro aufgeladen werden. Somit könnte die Karte auch z.B. für Sonderzahlungen wie Inflationsausgleich, Coronaprämie oder ähnlichen genutzt werden. Der Mindestaufladebetrag beträgt 1,00 Euro. Die Karte ist wiederaufladbar.

5. Das jeweils verfügbare Guthaben auf der Karte kann am Terminal der jeweiligen Akzeptanzstelle oder im Internet unter www.regionalimpuls.de/regiocard abgefragt werden.

6. Der Herausgeber übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Unlesbarkeit oder unbe-fugte Nutzung der Karte. Eine Sperrung der Karte ist nicht möglich. 

7. Einwendungen und sonstige Beanstandungen des Karteninhabers aus dem Vertragsverhältnis zu der Akzeptanzstelle, bei der mit der Karte bezahlt worden ist, sind unmittelbar gegenüber dieser Akzeptanzstelle geltend zu machen.

8. Die Karte ist nicht personengebunden und somit übertragbar.

9. Die Karte ist für drei Jahre, gerechnet ab Ende des Erwerbsjahres gültig. Anschließend verfällt das Guthaben. Angaben zur Gültigkeit der Karte oder des Guthabens (z.B. auf Belegen von Akzeptanzstellen), die nicht im Einklang mit den vorstehenden Sätzen stehen, haben keine Geltung.

10. Diese Bedingungen unterliegen deutschem Recht.

Stand der Bedingungen: 15.06.2023

Förderhinweis Freistaat Bayern

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